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| Dubiose Angebote für "Gummimatten" zur Sicherung von Ladegütern auf Lastkraftwagen oder auf Transporteinrichtungen des Schienenverkehrs gibt es derzeit nur allzu häufig: Oftmals handelt es sich bei solchen Angeboten um für die Ladungssicherung ungeeignete Gummimatten mit einem Gleitreibwert unter 0,6µ. Dieses Material ist im Bereich des Bautenschutzes zu finden, beispielsweise zur Dämmung unter Estrich oder als Matte unter der Dachfolie eines Flachdaches und ist für die Sicherung von Ladegütern nicht zu gebrauchen. Einige Vertreiber versuchen jedoch den Eindruck zu erwecken, daß Ihr Baumaterial durchaus als Ladungssicherung geeignet ist und bieten munter bei Transportunternehmen und im Fachhandel an. Material mit einem geringeren Gleitreibwert als 0,6µ darf jedoch nicht im Bereich der Ladungssicherung eingesetzt werden, da es zu wenig Bindemittel und zu wenige Gummianteile aufweist. Das Material kann bei einem Bremsmanöver den auftretenden Kräften in der Regel nicht standhalten und wird reißen. Je kleiner der Gleitreibwert einer Antirutschmatte ist, desto schlechter wirkt sich dies auf das zu sichernde Ladegut aus. Die von Hebezone vertriebenen Antirutschmatten bzw. -pads besitzen selbstverständlich allesamt einen Gleitreibwert von mindestens 0,6µ, die meisten sogar 0,7µ. |
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