Thema dieser Seite aus der Rubrik Aktuelles: Neue Längenangaben für Zurrgurte
Neue Längenangaben für Zurrgurte

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Sie bestellen Zurrgurte und erhalten am Festende nur noch eine Bandlänge von 0,4 m statt wie bisher 0,5 m. Eine Mogelpackung? Auch wenn es eigentlich nicht so aussieht: Die Zurrgurte werden dadurch insgesamt sogar noch ein wenig länger als bisher, obwohl das Etikett bzw. Label etwas anderes behauptet. Warum?

Die Hebezone Zurrgurte wurden sukzessive nach EN 12195-2 umgestellt. Die bisherige Längenangabe für das Festende (GF) bezog sich auf die Länge einschließlich Ratsche und wird jetzt, wie aus der Zeichnung ersichtlich, mit der Nutzlänge ohne Ratsche entsprechend EN 12195-2 angegeben.

Bei einem bisher insgesamt 8 m langen zweiteiligen Standard-Zurrgurt ergibt sich somit eine Länge von 0,4 m (alt 0,5 m) für das Festende und 7,6 m (alt 7,5 m) für das Losende. Addiert man nun noch die Baulänge der Ratsche hinzu, fallen die Zurrgurte sogar noch etwas länger aus als bisher.
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Info: Umstellung der Hebezone-Zurrgurtlängen nach EN 12195-2
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