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Zurrgurte oder Gammelgurte?

Zurrgurt, Zurrgurte

Lediglich im Preis lassen sich Hebezone Zurrgurte mit den "Gammelgurten" vergleichen, vor denen im folgenden der Fachverband FSA nur allzu berechtigt warnt. Bei den vermeintlichen Schnäppchenangeboten unseriöser Anbieter handelt es sich in der Regel um Billigimporte aus China, teilweise mit gefälschten GS-Zeichen, die keiner Prüfung nach Norm standhalten. Leider bringen solche "Gammelgurte" auch unsere auf gleichem oder ähnlichem Preisniveau basierenden Sonderangebote in Verruf. Völlig zu Unrecht - Hebezone Zurrgurte sind in allen gängigen Größen und Ausführungen mit einem "echten" GS-Zeichen vom Fachausschuss Verkehr, der Pruef- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert ausgestattet und garantieren dadurch ein hohes Qualitätsniveau.

Pressemitteilung des FSA Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. vom März 2006

"Gammelgurte" oder wie der Verbraucher oft beim Kauf von Zurrgurten übers Ohr gehauen wird

Als seien Fleischskandal oder abgeknickte Strommasten noch nicht genug! Auch die Zurrmittelindustrie hat ihren Skandal: In den vergangenen Monaten sind immer häufiger Zurrmittel von minderer Qualität oder mit gefälschten Prüfetiketten in den Handel gekommen. Dies birgt tödliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.

Der technische Fortschritt in der Nutzfahrzeugindustrie ist enorm. Noch mehr Ladung kann von immer moderneren LKW von A nach B transportiert werden. Die Bremssysteme sind so ausgefeilt, daß selbst voll beladene LKW innerhalb weniger Meter zum Stehen kommen. Als Konsequenz daraus wird aber auch der Anspruch an die Ladungssicherung immer höher, denn die Kräfte, die an der Ladung zerren und gegen die gesichert werden muß, sind enorm. Damit der Praktiker sich beim Kauf von Ladungssicherungsmitteln orientieren kann, gibt es eine europaweit geltende Norm, die EN 12195. Darin ist festgeschrieben, wie z.B. ein Zurrgurt und seine einzelnen Bestandteile wie Ratsche, Zurrgurtband oder Haken beschaffen sein müssen, um ihre Aufgabe bewältigen zu können. Im Detail sind Festigkeiten von Haken und Ratschen beschrieben, die Bruchkraft und Dehnung von Gurtband sind je nach Zurrgurttyp exakt vorgeschrieben. Und – besonders wichtig: Wesentliche Angaben, wie z. B. die zulässige Zugkraft (LC= Lashing Capacity), die Vorspannkraft (S TF= Standard Tension Force) und die Dehnungswerte sind auf einem Etikett kenntlich zu machen.


Die in der Norm genannte und auf dem Etikett auszuweisende Vorspannkraft gibt die Kraft an, die mit einer normalen Handkraft – z. B. mit einer Ratsche – in ein Zurrgurtsystem mindestens eingebracht werden muß. Die Kenntnis dieser Vorspannkraft ist gerade beim Niederzurren – übrigens die häufigste Form der Ladungssicherung auf LKW – für die korrekte Berechnung der Anzahl der einzusetzenden Zurrgurte von entscheidender Bedeutung. Erreichen die eingesetzten Zurrgurte die auf dem Etikett angegebenen Vorspannkraftwerte nicht, ist die Berechnung der ordnungsgemäßen Anzahl der Ladungssicherungsmittel fehlerhaft. Denn dann werden zu wenig Zurrgurte eingesetzt und die Ladung somit nicht richtig gesichert.

Hoch sind auch die Anforderungen an die Bruchfestigkeit des Zurrgurtbandes. Der Verschleiß durch Abrieb im tagtäglichen Einsatz und durch äußere Witterungseinflüsse ist hier besonders groß. Es hat also Sinn, daß die Bruchkraft eines Zurrgurtbandes dreimal so hoch sein muß wie die im Etikett angegebene Lashing Capacity (LC). Im übrigen: Der sogenannte Sicherheitsfaktor (Verhältnis Tragfähigkeit zu Bruchkraft des reinen Bandes) bei Hebebändern aus Polyestergurtband ist genau aus diesem Grunde sogar sieben!

So könnte man jeden einzelnen Bestandteil eines Zurrgurtes analysieren und käme immer zu dem Ergebnis, daß die in der Zurrgurtnorm angegebenen Mindestvoraussetzungen für das komplette System und seine einzelnen Bestandteile richtig und wichtig sind.

Seriöse Hersteller halten sich an diese Mindestanforderungen der Norm, über-erfüllen diese oftmals sogar und lassen sich die guten Eigenschaften ihrer Zurrgurte durch GS-Prüfungen zertifizieren. Auch dieses GS-Zeichen findet sich auf dem Zurrgurtetikett.

So weit, so gut. Doch nun kommen die „schwarzen Schafe“ ins Spiel. Mit unzulänglichen Etiketten verpassen sie minderwertigen Produkten einen seriösen Anstrich. Die Angaben auf dem Etikett gaukeln vor, der Artikel entspräche den gängigen Normen, habe GS- oder sogar CE-Zeichen. Ein CE-Zeichen darf ein Zurrgurt aus rechtlichen Gründen aber gar nicht haben. Viel zu hohe Vorspannangaben liest man genauso wie angeblich optimale Dehnungswerte. Teilweise fehlt sogar die Herstellerkennzeichnung.

Bei der Prüfung kommt es dann heraus: Vorgeschriebene Härteanforderungen bei Stahlratschen und Stahlhaken werden nicht eingehalten. Sie verbiegen sich oder bersten wie Glas. Herumfliegende Hakenspitzen können die Anwender schwer verletzen. Vorspannkräfte werden nicht erreicht, und damit wird die richtig berechnete Ladungssicherung ad absurdum geführt. Bei den vorgeschriebenen Mindestbruchkräften des Bandes wird geschummelt. Häufig werden die Mindestbruchkräfte unterschritten – 10 % oder mehr sind keine Seltenheit. Ganz zu schweigen von viel zu hohen Dehnungswerten (z.B. 12 % anstatt max. 7 %), die das Einbringen einer vernünftigen Vorspannkraft in ein System erst gar nicht ermöglichen oder im Fahrbetrieb zum Herabfallen der Zurrgurte führen. Manchmal ist sogar die Längenangabe auf dem Zurrgurtetikett falsch: 8 m Gesamtlänge laut Etikett sind in einigen Fällen nur 7,5 m echte Länge.

Der Nutzer, z. B. ein LKW-Fahrer, kann diese Mängel dem Zurrgurt nicht ansehen. Einer Ratsche und dem Haken sieht man seinen Härtegrad nicht an, die Bruchfestigkeit des Zurrgurtbandes kann nicht ertastet werden. Nur ein Fachmann kann „gut“ von „schlecht“ unterscheiden, indem er den Zurrgurt einer zerstörenden Prüfung in einer Zerreißmaschine unterzieht und den Gurt mit seiner Gewebestruktur analysiert. Deshalb muß der LKW-Fahrer den Angaben, die das Etikett liefert, vertrauen können.

Diesen Umstand nutzen unseriöse Firmen aus. Natürlich: Alle Hersteller stehen unter einem enormen Kostendruck, um auf dem internationalen Markt bestehen zu können. Was machen aber nun die „schwarzen Schafe“ der Branche, die mit EN- und GS-Angaben auf ihren Etiketten prahlen? Sie manipulieren mit viel Akribie an den Qualitäten des Gesamtsystems oder auch an den einzelnen Bestandteilen solange herum, bis die Herstellkosten reduziert sind, ohne daß der Verbraucher Qualitätsmängel unmittelbar erkennen kann. Verarbeitet man beispielsweise weniger Polyester pro Meter Zurrgurtband, hat dies selbstverständlich einen Einfluß auf die Bruchfestigkeit. Weniger Polyester bedeutet weniger Materialkosten, oftmals aber auch, daß die Mindestkriterien der Norm beim Band nicht mehr erreicht werden können. Verkürzt man die Zeit, in der Ratschen und Haken beispielsweise in einem Ofen gehärtet werden, reduziert dies die Herstellungskosten, leider aber oftmals auch die Mindestfestigkeiten dieser Bestandteile im Zurrgurtsystem. Dem Nutzer von Zurrgurten wird mit dem gefälschten Etikett (sogar mit GS-Zeichen) vorgegaukelt, ein normkonformes Produkt zu kaufen, was oft jedoch nicht der Fall ist.

Ein zusätzlicher Aspekt: Das Problem bei der Vergabe von den GS-Zeichen ist, daß die erforderliche Prüfung, die einer Zertifizierung vorangeht, eine sog. Typprüfung ist. Dies heißt, eingereichte Prüfmuster werden einer eingehenden GS-Prüfung unterzogen. Diese Prüflinge sind selbstverständlich nach allen „Regeln der Kunst“ gefertigt. Die später angefertigten Serienprodukte haben dann leider mit den ursprünglichen und zertifizierten Prüfmustern nicht mehr viel gemein.

Solche Fälle haben sich in den letzten zwölf Monaten extrem gehäuft. Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen hat auf diesen Umstand in einem Artikel „Nepper Schlepper Bauernfänger“ hingewiesen. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Verkehr hat auf die nicht ordnungsgemäße Verwendung von GS-Zeichen hingewiesen und vor „schwarzen Schafen“ gewarnt. Verwiesen wird in jenem Schreiben auch auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Denn es gilt: Ist ein Zurrgurt mit der europäischen Norm gekennzeichnet und erfüllt er die Voraussetzungen in einem oder mehreren Punkten nicht, handelt es sich seitens des Verkäufers um eine irreführende Werbung und letztendlich auch eine Wettbewerbsverzerrung.
Gegen diese kann sowohl öffentlich-rechtlich, z.B. durch die Gewerbeaufsichtsämter durch das Verfügen von Rückrufen, als auch privat-rechtlich vorgegangen werden. Eine Rückrufaktion, als haftungstechnischer „Super-GAU“ kann Kosten in enormer Höhe verursachen, und haftbar kann nicht nur der Hersteller gemacht werden, sondern auch jeder, der in der Verkaufskette beteiligt ist. Jeder Betrieb, der solche Produkte herstellt oder handelt und diese mit dem EN-Zeichen versieht, ist für die Erfüllung der Mindestanforderungen der europäischen Norm verantwortlich. Dieser Verantwortung wird man durch Tests der fertigen Erzeugnisse und ihrer Bestandteile gerecht. Verfügt ein Betrieb über solche Testmöglichkeiten nicht, so hat er diese von externen Institutionen durchführen zulassen, um sich von der Qualität und der Normkonformität der Artikel zu überzeugen. Der Verbraucher sollte sich solche Tests seiner Zurrgurte von seinem Verkäufer einfach einmal zeigen lassen. Denn: Wenn EN drauf steht, muß auch EN drin sein!

Preiswerter Einkauf ist wichtig und ist auch möglich. Es darf aber keine Wettbewerbsverfälschung geben, und es darf insbesondere nicht auf Kosten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bewußt betrogen werden. Hier gilt es von Seiten der seriösen Hersteller und von öffentlicher Seite, gegen die schwarzen Schafe und Geschäftemacher konsequent vorzugehen. Empfindliche Strafen gegen jeden, der bewußt oder leichtfertig gefährliches Material in den Markt bringt, ist das Gebot der Stunde! Rückrufaktionen durch die Gewerbeaufsichtsämter werden zusätzlich helfen, die notwendige Hygiene im Markt wieder herzustellen. Lassen Sie uns als Hersteller und Verbraucher nicht erst auf Verletzte und Tote warten, damit endlich etwas geschieht! HS

(FSA Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. Pressemitteilung vom März 2006)

In der Hebezone finden Sie ausschließlich hochwertige Zurrgurte, die nicht nur die Anforderungen der Norm erfüllen, sondern sich darüber hinaus auch durch hohe Gebrauchstauglichkeit, Standfestigkeit und besonders günstige Preise auszeichnen, die den Erwerb gefährlicher Importprodukte absolut überflüssig machen.
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Info: Wie der Verbraucher oft beim Kauf von Zurrgurten übers Ohr gehauen wird, Pressemitteilung des FSA
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