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| Erste Hilfe im Betrieb: notwendig - human - gesetzlich vorgeschrieben Alle Arbeitsstätten - sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Einmannunternehmen oder im öffentlichen Dienst, unterliegen den Arbeitsstättenrichtlinien. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern und den Unfallkassen des öffentlichen Dienstes überwacht. In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, welcher Betrieb unter welchen Voraussetzungen welche Art und Anzahl Verbandkasten oder auch weiterführende Erste-Hilfe-Einrichtungen bereithalten muß. Der Überbegriff Verbandkasten als Behältnis umfaßt sowohl einen Verbandkasten oder einen Verbandschrank als auch einen Erste-Hilfe-Koffer mit Wandhalterung. Wesentlich dabei ist, daß die Behältnisse geeignet sind, das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material ordnungsgemäß und sachgerecht aufzubewahren. Hebezone liefert ausschließlich Erste-Hilfe-Behältnisse von SÖHNGEN, die dafür vorbildlich geeignet sind. Weiterhin unterschieden wird in kleine Betriebsverbandkasten nach DIN 13 157 und große Betriebsverbandkasten nach DIN 13169, die entsprechend der Art und Größe des Betriebes bereitzuhalten sind. Diese Normen sind allgemein gültig und betreffen alle Branchen und Berufsgruppen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht welche Betriebsverbandkasten, abhängig von der Betriebsgröße, vorrätig zu halten sind:
DIN-Normen sind Mindestanforderungen an Qualität und Menge der Ausstattung und müssen als unterste Grenze in jedem Fall eingehalten werden. Mehr Inhalt und qualitativ hochwertigere Ausstattungen sind jederzeit zulässig. Alle Verbandstoff-Füllungen z.B. gehen qualitativ weit über die Anforderungen der DIN hinaus. Es haben sich insbesondere mobile Erste-Hilfe-Koffer mit Wandhalterung bewährt, vorzugsweise in den Rettungs- und Signalfarben orange und leuchtgelb. Die Koffer haben durch die Wandhalterung ihren festen Platz und können im Bedarfsfall schnell entnommen und direkt an die Unfallstelle gebracht werden.
Ein Betriebsunfall beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters, er zieht auch eine Reihe von Kosten für das Unternehmen nach sich. Der statistische Durchschnitt liegt bei 10 Ausfalltagen pro betroffenem Mitarbeiter und Folgekosten von EUR 400-600 täglich. Arbeitsunfälle sind teuer. Eine Billigausstattung für die Erstversorgung von Verletzungen kann teuer werden. Die Qualität entscheidet: hochwertiges Erste-Hilfe-Material dient der Genesung des Patienten und hilft, Folgekosten einzusparen. Je qualifizierter die Erste Hilfe ist, desto schneller kann der betroffene Mitarbeiter wieder seine Arbeit aufnehmen. Abgesehen von der humanen Seite und allein aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, kann nur eine Entscheidung für die beste Ausstattung und Versorgung auch die richtige Entscheidung für jedes Unternehmen sein. Eine Information der Fa. SÖHNGEN, Stand April 2006. Die hochwertigen Produkte der Fa. SÖHNGEN finden Sie im Hebezone Onlinekatalog in der Rubrik Sanitätsausrüstungen. |
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