Thema dieser Seite aus der Rubrik Aktuelles: Ladungssicherung: Verantwortung des Verladers
Ladungssicherung: Verantwortung des Verladers

Ladungssicherung, Hebezone

Die Haftung bzw. Verantwortlichkeit des Verladers wurde unlängst durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ein Verlader, der zu einem Bußgeld verurteilt wurde, hatte eine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des AG Stadthagen am OLG Celle eingereicht. Das OLG wies die Beschwerde jedoch zurück, so daß nur noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde blieb. Am 28.11.2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird.

Der Polizeibeamte, der bei einer Fahrzeugkontrolle die mangelhafte Ladungssicherung feststellte, die Ursache für den Weg dieser Sache bis zum höchsten Deutschen Gericht war, berichtet über die Details bzw. Einzelheiten dieses Falles auf seiner Website. Auf den Seiten von Herrn Ralf Lorenz finden sich darüber hinaus viele lehrreiche Beispiele aus der täglichen Polizeiarbeit bei Verkehrskontrollen. Herr Lorenz zeigt jedoch nicht nur die Negativ-Beispiele, sondern legt für jeden einzelnen Fall auch eine Lösung vor, wie die Ladung korrekt gesichert wäre. Ein Besuch der Site lohnt sich daher insbesondere für Praktiker, die mit dem Thema Ladungssicherung zu tun haben.

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Info: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung der Rechtsbeschwerde eines Verladers nicht zur Entscheidung an.
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