Thema dieser Seite aus der Rubrik Aktuelles: Antirutschmatten nach Blatt 15 der VDI-Richtlinie 2700
Antirutschmatten nach Blatt 15 der VDI-Richtlinie 2700

Antirutschmatte

Die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluß Logistik (VDI-FML) definiert in dem neuen Blatt 15 der VDI-Richtlinie 2700 jetzt erstmalig Anforderungen an Antirutschmatten. Über eine ausreichende Qualität bzw. Festigkeit verfügt eine Antirutschmatte, wenn eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 Newton pro Quadratmillimeter (N/mm²) erreicht wird und die Reißdehnung wenigstens 60 Prozent beträgt. Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zur Ablegereife eingesetzt werden.

Damit scheiden die bisher aus Kostengründen häufig verkauften Bautenschutzmatten als Ersatz für "echte" Antirutschmatten aus. Wer noch immer auf billiges Ersatzmaterial aus dem Baubereich setzt, muß damit rechnen, daß seine Ladungssicherung nicht dem Stand der Technik entspricht.

Die Hebezone Standard-Antirutschmatten mit 8 mm Materialstärke übertreffen bereits seit 2003 die Anforderungen von Blatt 15 deutlich. Selbst die nur auf Anfrage erhältliche 3 mm Antirutschmatte übertrifft mit einer Zugfestigkeit von 0,9 N/mm² die von der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 geforderte Zugfestigkeit von 0,6 N/mm².

Durch den hohen Bindemittelanteil sind die Hebezone Antirutschmatten für die Mehrfachverwendung geeignet und können deutlich länger bis zur Ablegereife eingesetzt werden. Natürlich werden die von der Hebezone vertriebenen Antirutschmatten entsprechend der VDI-Richtlinie 2700 ff  von einem unabhängigen Institut geprüft.



Pressemitteilung Stand März 2010

Nach der Richtlinie 2700 ff. darf das Ladegut an keiner Stelle direkten Kontakt zum Fahrzeugboden haben. Nur dann erlangen die ermittelten Reibbeiwerte ihre Gültigkeit. Die Reibbeiwerte der Hebezone Antirutschmatte werden aufwendig in einem Lifetest mit echten Ladegütern ermittelt und vom Institut Fraunhofer IML Dortmund mit einem Prüfzeugnis belegt. Im Prüfzeugnis finden sich für Standardanwendungen (z. B. unter Euro-Holzpaletten) genaue Angaben, welche Größe die Antirutschmatte hatte und wie viele Antirutschmatten beim Ladegut untergelegt werden müssen, um den angegebenen Reibbeiwert rechnerisch ansetzen zu können. (Bei Prüfzeugnissen, denen Laborwerte zugrunde liegen, finden sich im Regelfall nur Angaben zur Materialstärke der geprüften Antirutschmatte, aber keine Angaben zu den Abmessungen der Antirutschmatten.)

Damit der Anwender Sicherheit hat und die Antirutschmatte einfach anwenden kann, werden für die Hebezone Antirutschmatten schon seit dem Jahr 2000 die Prüfungen für die Serienprodukte und Standardanwendungen mit dem sogenannten Lifetest durchgeführt. Erst hier stellt sich heraus, ob die eingesetzte Antirutschmatte für das Ladegut und Gewicht geeignet ist. Dabei wurde häufig festgestellt, daß die Laborwerte der angegebenen Reibbeiwerte deutlich höher liegen, als die festgestellten Anwendungswerte in einem Lifetest.

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Info: Die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluß Logistik (VDI-FML) definiert in dem neuen Blatt 15 der VDI-Richtlinie 2700 jetzt erstmalig Anforderungen an Antirutschmatten.
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