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Im April 2007 erschien die Norm DIN 5688-3 Anschlagketten - Teil 3: Einzelglieder, Güteklasse 8. Gleichzeitig wurde die Vorgängerversion aus dem Jahr 1986 zurückgezogen. Gründe für die Neuauflage waren neben der Erhöhung der Tragfähigkeit bei den Kettennenngrößen 6, 13 und 26 mm auch sicherheitstechnische Erwägungen, die bereits in der EN 818-4 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke - Sicherheit - Teil 4: Anschlagketten - Güteklasse 8 ihren Niederschlag gefunden haben. Aufhängeglieder müssen seit Erscheinen der neuen Normen teilweise erhöhten Prüf- und Bruchkräften standhalten. Um dies zu erreichen, wurden die Zwischenglieder der Aufhängeringe neu dimensioniert. Aufgrund von umfangreichen Versuchen und Berechnungen durch den zuständigen europäischen Normenausschuß wurde bereits in der EN 818-4 der Prüffaktor für Zwischenglieder von 3,5 (PA2 in DIN 5688-3: 1986-07) auf 4 (MPFa In EN 818-4) angehoben. Diese Änderungen wurden in der Neuauflage der DIN 5688-3 berücksichtigt. Aufhängegarnituren, bei denen die Zwischenglieder wie in der zurückgezogenen Version der DIN 5688-3: 1986-07 nur mit einem Prüffaktor von 3,5 ausgelegt sind, erfüllen nicht die Forderungen der EN 818-4 und dürfen daher nicht in Anschlagketten gemäß dieser Norm verwendet werden. Darüber hinaus wurden die Innenabmessungen der Aufhängeglieder besser an die Abmessungen von Kranhaken nach DIN 15401 angepaßt. Auch hier liegt ein Gewinn an Sicherheit. Begriffe zu diesem Artikel: Hebezone Aufhängeglieder, Aufhängeköpfe, Aufhängeringe, Ringgarnituren, Ösen, Teilgehänge |
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