Beratung und Hilfe vom Spezialisten - Thema dieser Seite: Kranprüfungen
Wann ist bei einem Kran eine Kranprüfung vor der 1. Inbetriebnahme erforderlich?
Krane bis 1000 kg und ohne kraftbetriebene Schwenk- Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten Inbetriebnahme abgenommen werden, jedoch genügt hier in der Regel ein Sachkundiger (befähigte Person) und es muß kein anerkannter Kransachverständiger beauftragt werden.

Eine Abnahme des Kranes vor der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Kransachverständigen wird erforderlich, wenn der Kran mehr als 1000 kg Tragfähigkeit besitzt oder mehr als eine Kranbewegung kraftbetrieben ist, z. B. außer Heben noch Katzfahren oder Schwenken. Die Abnahme kann durch Hebezone oder einen ermächtigten Kransachverständigen in Ihrer Nähe (zum Beispiel Sachverständige der DEKRA), vorgenommen werden
Anke Gärtner
FAQ
Übersicht aller Hebezone Krane
Sonderseite Krane
Weitere Themen in den FAQ
Laufkatze, Trägerenden geschlossen
Weitmaulhaken
Absturzsicherung, Kippsicherung und Radbruchsicherung
Seilwinden HS200
Laschings
Benutzung von S-Haken
Toleranz in der Teilung bei Anschlagketten
Höhensicherungsgeräte nach Kategorie 3
Nutzlängentoleranz bei Anschlagketten
Normen / Sicherheitsbestimmungen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Häufig gestellte Fragen: Kranprüfungen
Home

Wir liefern auch:
| Hebebühnen | Kranwaagen | Seilrollen | Seilwinden | Spanngurte |

33-25 1x11e006o11s20n28