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| Anschlagketten in GK 8 unterliegen der EN 818-2. Danach muß die Ist-Länge der Anschlagkette mit +2 / -0 Kettengliedern (Teilungen) der Bestellänge entsprechen. Innerhalb mehrstrangiger Anschlagketten dürfen die einzelnen Stränge bei jeweils gleicher Belastung folgende Abweichungen haben (Differenz zwischen dem längsten und kürzesten Strang): Montierte Anschlagketten bis Nutzlänge 2 m: max. 10 mm Nutzlänge > 2 m: max. 5 mm/m Geschweißte Anschlagketten bis Nutzlänge 2 m: max. 6 mm Nutzlänge > 2 m: max. 3 mm/m |
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| 33-373 1x3e006o15s21n27 |