Beratung und Hilfe vom Spezialisten - Thema dieser Seite: Prüfpflicht für Kranwaagen
Müssen Kranwaagen wie Anschlagmittel geprüft werden?
Kranwaagen sind Lastaufnahmeeinrichtungen entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 13155 "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmeeinrichtungen" und müssen regelmäßig geprüft werden. Entsprechend den Einsatzbedingungen können sehr kurze Überwachungszyklen erforderlich sein, z.B. bei Drei-Schicht-Betrieb eine Überprüfung nach jeweils 4 Monaten, wobei nach jeder 3. Überwachung analog wie für Anschlagketten eine Rißprüfung mit dem elektromagnetischen Rißprüfverfahren insbesondere für die verwendeten Aufhängeglieder und Lasthaken angemessen ist.

Auch die Berufsgenossenschaft durch den Fachausschuß Metall und Oberflächenbehandlung Sachgebiet "Umgang mit Seilen, Ketten und Anschlagmitteln" weist in einem Schreiben vom August 2005 auf diesen Umstand hin. Ursächlich war ein Unfall, bei dem ein Coil mit 20t Eigengewicht durch einen im Rücken des Kranwaagenhakens entstandenen Dauerbruch verunfallte. Wie berichtet wurde, hat der Kransachverständige die Kranwaage als nicht zum Kran gehörig betrachtet und der Anschlagmittelsachkundige nicht als Anschlagmittel; so unterblieb eine regelmäßige Prüfung.

Noch weitere Fragen? Unsere Mitarbeiter im Prüfdienst für Anschlagmittel und Hebezeuge beraten Sie gerne.
M. Diener
FAQ
Kranwaagen im Shop
Auswahlhilfe für Kranwaagen
Info Kranwaagen
Prüdienst für Anschlagmittel und Hebezeuge
Weitere Themen in den FAQ
FEM Einstufung CM Lodestar Elektrokettenzüge
Ratschzüge und Zurrkraft
Seilwinden HS200
Litzenarten für Anschlagseile
Direktzurrung in der Ladungssicherung
Sicherheits- und Ratschenkurbeln (Siku und Raku)
Schrägzurrung in der Ladungssicherung
Länge der Steuerleitung der Druckluftkettenzüge DZB
U oder B: Anschlagseile und Drahtseile blank oder verzinkt
Direktsicherung und Direktzurrung
Häufig gestellte Fragen: Prüfpflicht für Kranwaagen
Home

Wir liefern auch:
| Hebebühnen | Kranwaagen | Seilrollen | Seilwinden | Spanngurte |

33-422 2x10e006o10s50n57