Beratung und Hilfe vom Spezialisten - Thema dieser Seite: Prüfpflicht für Kranwaagen
Müssen Kranwaagen wie Anschlagmittel geprüft werden?
Kranwaagen sind Lastaufnahmeeinrichtungen entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 13155 "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmeeinrichtungen" und müssen regelmäßig geprüft werden. Entsprechend den Einsatzbedingungen können sehr kurze Überwachungszyklen erforderlich sein, z.B. bei Drei-Schicht-Betrieb eine Überprüfung nach jeweils 4 Monaten, wobei nach jeder 3. Überwachung analog wie für Anschlagketten eine Rißprüfung mit dem elektromagnetischen Rißprüfverfahren insbesondere für die verwendeten Aufhängeglieder und Lasthaken angemessen ist.

Auch die Berufsgenossenschaft durch den Fachausschuß Metall und Oberflächenbehandlung Sachgebiet "Umgang mit Seilen, Ketten und Anschlagmitteln" weist in einem Schreiben vom August 2005 auf diesen Umstand hin. Ursächlich war ein Unfall, bei dem ein Coil mit 20t Eigengewicht durch einen im Rücken des Kranwaagenhakens entstandenen Dauerbruch verunfallte. Wie berichtet wurde, hat der Kransachverständige die Kranwaage als nicht zum Kran gehörig betrachtet und der Anschlagmittelsachkundige nicht als Anschlagmittel; so unterblieb eine regelmäßige Prüfung.

Noch weitere Fragen? Unsere Mitarbeiter im Prüfdienst für Anschlagmittel und Hebezeuge beraten Sie gerne.
M. Diener
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