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| Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z.B. C-Haken, Greifer, Klauen, Klemmen, Pratzen, Traversen, Zangen. In verarbeitenden Betrieben kommt es häufig vor, dass Lastaufnahmemittel an spezielle Anforderungen angepasst werden müssen. Einige Betreiber konstruieren und bauen selbst einen Teil ihrer Lastaufnahmemittel und werden damit zum Hersteller einer neuen Maschine, die sämtliche Anforderungen der EG- Maschinenrichtlinie erfüllen muss.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maschine nur für den Eigengebrauch vorgesehen ist. Auch das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter gilt als In Verkehr bringen. Aber auch beim Umbau einer alten Maschine sind die Anforderungen der EG Maschinenrichtlinie einzuhalten. Werden Maschinen wesentlich verändert, sind sie nach den Regelungen der EG Maschinenrichtlinie wie neue Maschinen anzusehen. Es sind dann auch sämtliche Anforderungen zu erfüllen. |
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