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| Hebezone Drahtseilklemmen SKL nach EN 13411-5-1 (früher DIN 1142) dürfen bei lösbaren Seilendverbindungen eingesetzt werden an die sicherheitstechnische Anforderungen gestellt werden. (Wenn durch das Versagen der Seil-Endverbindungen Personen- oder Sachwerte gefährdet werden könnten.) Drahtseile für das Heben von Lasten dürfen nur von dafür speziell zugelassenen Betrieben hergestellt werden. Eine Ausnahme bilden Seile für die einmalige Verwendung beim Heben und Transport von Lasten, die mit Hilfe von
Seilklemmen montiert werden. Solche Seile müssen mindestens einen
Durchmesser von 8 mm aufweisen. Die Hebezone Drahtseilklemme SKL nach EN 13411-5-1 ist für die Herstellung solcher Seile geeignet. Nur Sachkundige dürfen solche Anschlagseile für das Heben von Lasten konfektionieren. Drahtseilklemmen dürfen nicht für die Reparatur von Anschlagseilen verwendet werden oder um solche zu verlängern oder anderweitig zu verändern.
Andere Drahtseilklemmen wie die Modelle SKL2, SKL5 usw. sind für allgemeine Anwendungen wie Zaunbau, Erstellen von Absperrungen und ähnliche Einsätze geeignet, nicht jedoch für die Verwendung in Seiltrieben oder Anschlagseilen, wenn Lasten transportiert oder gehoben werden oder bei anderen Anwendungen, bei denen eine Gefährdung von Personen oder Sachwerten nicht auszuschließen ist. |
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